Nachdem die endgültige Grenze zwischen den Königreichen der Niederlande und Hannover im Juli 1824 in einem Grenzvertrag festgelegt worden wa…
Nachdem die endgültige Grenze zwischen den Königreichen der Niederlande und Hannover im Juli 1824 in einem Grenzvertrag festgelegt worden war, wurde sie mit Grenzsteinen und Grenzpfosten markiert. Insgesamt waren 203 Hauptsteine für die Grenzmarkierung erforderlich, wobei alte Steine, wo geeignet, erhalten blieben. Die Steine mussten in einem Steinbruch bei Bentheim geschlagen werden und wurden mit den Buchstaben H (Hannover) und N (Niederland), der Jahreszahl 1824 und einer Steinnummer versehen. Der Grenzabschnitt zwischen Nieuw-Schoonebeek und Münster, die sogenannte Wende, wurde mit den Steinen 155 bis 159 markiert, die im August 1825 gesetzt wurden. Die Grenzpfosten wurden sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite aufgestellt. Die Grenzsteine 151 bis 156 wurden entlang des Schoonebeekerdieps (GrenzAa) platziert. Zwischen den Grenzsteinen 156 und 157 musste ein Graben ausgehoben werden, der noch heute die Staatsgrenze zwischen den Niederlanden und Deutschland bildet. Ab 1826 wurden die Grenzsteine jährlich von einem Komitee inspiziert, das sich aus Mitgliedern beider Seiten der Grenze zusammensetzte.